Anleitung zum Ausfüllen des Fangbuches – Erlaubnisschein
1. Die Gültigkeit des Erlaubnisscheins und Berechtigung zum Angeln wird nur erreicht, wenn Seite 31 und 32 vollständig ausgefüllt sind. Die Angaben sind durch den herausgegebenen Aufkleber oder den Angler selbst zu machen. Auf der ersten Seite muss der Stempel des ausgebenden Vereines sein.
2. Vor jedem Angeln ist das Datum und die Gewässernummer zwingend einzutragen (ab Seite 4). Die Gewässernummer ist im Gewässerverzeichnis oder online im Gewässeratlas unter www.angelatlas-sachsen.de zu finden.
3. Unmittelbar nach dem Fang sind Fische, welche einer Fangbegrenzung unterliegen und für die Mitnahme bestimmt sind, in das Fangbuch einzutragen. Alle andren Fische, welche keiner Fangbegrenzung unterliegen und die für eine Mitnahme bestimmt sind, müssen zum Ende des Angeltages zusammengefasst eingetragen werden. Abkürzungen, Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen sind auf Seite 3 zu finden. In der Gewässerordnung ist in der Anlage 6 eine Möglichkeit zur Gewichtsbestimmung abgedruckt.
4. Die Fangbuchjahresabrechnung erfolgt auf Seite 15 und 16. Diese ist vor Abgabe am Jahresende durch den Inhaber auszufüllen.