Finanz- und Beitragsordnung des Vereins „Großharthauer Angelfreunde 1970 e.V.“
Die Mitgliedschaft im Verein „Großharthauer Angelfreunde 1970 e.V.“ und Verbänden ist beitragspflichtig.
1. Definition
1.1. Einnahmen
- Mitgliedsbeiträge
- Aufnahmegebühren
- Spenden
- Verkauf von Satzungen und Gebührenordnungen
- Fördermittel
- Unkostenerstattung für Veranstaltungen
- Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden
- Mahn- und Bearbeitungsgebühren
- Vermögensverwaltung
1.2. Beitragsgruppen
- Förderbeitrag (passiver Angler)
- Beitrag-Vollzahler (aktiver Angler) – Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Kinder-/ Jugendbeitrag – Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben*
(* Stichtag ist der 01.01. eines Kalenderjahres)
2. Mitgliedsbeitrag und Kassierung
2.1. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
Abzuführender Pflichtbeitrag an den Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. (Gewässerpachtungen, Besatzmaßnahmen, u.a.m.)
Beitrag zur Vereinsarbeit „Großharthauer Angelfreunde 1970 e.V.“
Förderbeitrag | 50,00 € |
Vollzahler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | 130,00 € |
Kinder / Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)* | 50,00 € |
Vollzahler & Forellenerlaubnis | 205,00 € |
* Stichtag 01. Januar eines Kalenderjahres
2.2. Kassierung
Die Kassierung der Mitgliedsbeiträge erfolgt an den vom Vereinsvorstand benannten zwei Terminen.
Die Termine werden im Internet unter www.großharthauer-angelfreunde.de und durch Aushang bekannt gegeben.
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, sich zu informieren.
2.3. Mahn- & Bearbeitungsgebühren
Die Mitglieder sind zum Entrichten des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
Mitglieder, die die Kassierungstermine nicht wahrgenommen haben, wird eine Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € auferlegt.
3. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in den Verein „Großharthauer Angelfreunde e.V.“ beträgt für:
- Erwachsene (*): 100,00 €
- Jugendliche ab 15 bis 21 Jahre (*): 40 €
- Kinder bis 14 Jahre (*): frei
4. Abmeldung
Die Abmeldung der Mitgliedschaft ist gebührenfrei.
5. Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden
Im Kalenderjahr sind vom Mitglied Arbeitsstunden zur Hege und Pflege der Gewässer und für die Belange des Vereins zu erbringen.
Die Anzahl der Arbeitsstunden wird auf Empfehlung des Vereinsvorstandes durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Das Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt pro Stunde: 10,00 €
6. Verwendung der Finanzmittel
Die Verwendung der Finanzmittel muss im Haushaltsplan des Vereins ausgewiesen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.
Anschaffungen und Projekte, die einen Einzelwert von 500,00 € (ohne MwSt) überschreiten, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Die Einnahmen werden für folgende Finanzierungen verwendet:
- Mitgliedsbeiträge für den Dachverband AV „Elbflorenz“ Dresden e.V. Mietzahlungen
- Hege- und Pflegemaßnahmen an Vereinsgewässern
- Kinder- und Jugendarbeit
- Aufwendungen der Vereinsleitung (Verwaltungskosten)
- Auszeichnungen und Ehrungen
Der Vereinsvorstand legt Rechenschaft über die satzungsgemäße Verwendung der Finanzen.
7. Verwaltung der Finanzmittel
Die Finanzmittel des Vereins „Großharthauer Angelfreunde 1970 e.V.“ werden vom Schatzmeister auf dem Vereinskonto eines Kreditinstitutes verwaltet.
Kontoberechtigt sind:
Erster Vorsitzende
Zweiter Vorsitzende
Schatzmeister
Ausgabebelege sind gemeinsam von zwei der oben genannten Personen zu unterzeichnen.
8. Reisekosten
Dienstreisen im Auftrag des Vereins werden nach der Reisekostenstufe A des Bundesreisekostengesetzes in der jeweiligen gültigen Fassung abgefunden.
Die Benutzung einen privaten Kraftahrzeuges für Vereinszwecke setzt eine Vollkaskoversicherung voraus und wird ebenfalls nach der Reiskostenstufe A des Bundesreisekostengesetzes vergütet.
9. Revision
Die Revisoren überwachen eigenständig den Finanzverkehr auf seine Ordnungsmäßigkeit.
10. Gültigkeit
Die Finanz- und Beitragsordnung wurde aufgrund der Coronabestimmungen durch die Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit abweichend von 32 Absatz 1 des BGB schriftlich beschlossen.
Inkraftsetzung, 01. Januar 2021
Großharthau, 30.09.2020
Frank Fichte, 1. Vorsitzender