Auswertung der schriftlich durchgeführten Abstimmung zu Beschlüssen:

Abstimmungsberechtigte Mitglieder: 77, von 76 Mitgliedem ist Rückmeldung eingegangen, davon 9 ungültige.

1. Entlastung des Vorstandes 2019

Ja: 66  Nein: 1 Enthaltung: O Vorstand wurde für 2019 entlastet.

2. HaushaItplan 2021

Ja: 66         Nein: O     Enthaltung: 1

Haushaltplan wurde bestätigt für 2021

3. Änderung der Beitragsordnung

Wer am 01.01. des jeweiligen Jahres 18 Jahre alt ist,wird Vollzahler.

Ja: 60          Nein: 4       Enthaltung:2

Änderung der Beitragsordnung (Vollzahler ab18 Jahre) wurde bestätigt.

4. Änderung der Beitragsordnung

Erhöhung des Mitgliedsbeitrags: Vollzahler um 30 €, Passiv um 10 €, Kinder um 10€.

Ja: 55        Nein: 7         Enthaltung: 4

Änderung der Beitr.-ordnung (Erhöhung des Mitgl.-beitrages) wurde bestätigt.

Beschlußvorlagen

Beschluß MB001/2020

1. Bezeichnung der Vorlage:

Änderung der Beitragsordnung des Vereins ”Großharthauer Angelfreunde 1970” e.V:

2. Gesetzl. Grundlage:

§8, Abs.1 der Satzung des Vereins

3. Begründung:

Der übergeordnete Verband AV ,,Elbflorenz” Dresden e.V. hat am 09.03.2019 beschlossen,daß in die Beitragsgruppe Kinder/Jugend ab 01.01.2021 Mitglieder fallen, die am 01.01. des jeweiligen Jahres das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

4.Beschlusstext:

Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß §8, Abs.1 der Satzung des AV „Großharthauer Angelfreunde“ 1970 e.V. mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Änderung der Beitragsordnung zum  01.01.2021.

Beschluß MB002/2020:

1.Bezeichnung der Vorlage:

Änderung der Beitragsordnung des AV „Großharthauer Angelfreunde“ 1970 e.V.

2.Gesetzl.Grundlage:

§8, Abs.1 der Satzung des Vereins.

3. Begründung:

Der übergeordnete Verband AV ,,Elbflorenz“ e.V. hat am 07.03.2020 die Erhöhung der Pflichtabgabe der Mitglieder beschlossen.

4.Beschlusstext:

Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß §8, Abs.1 der Satzung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Änderung der Beitragsordnung zum 01.01.2021:
Förderbeitrag(passiv): auf 50,-€,
Kinder/Jugendliche: auf 50,-€,
Vollzahler: auf 130,-€,
Vollzahler mit Berechtigung Salmonidengewässer auf 190,-€.